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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltend für sämtliche Leistungen der LIONS PERFORMANCE DIGITAL LLC.

§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Leistungen, die von der

LIONS PERFORMANCE DIGITAL LLC
23160 Fashion Dr, Ste 220, Estero, FL 33928, USA
(nachfolgend „Auftragnehmer“)

gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) erbracht werden. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind nicht Adressat des Angebots. Mit der Buchung einer Leistung akzeptiert der Auftraggeber diese AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

§ 2 Vertragsschluss, Onboarding & Starttermin

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber im Online-Bestellprozess (Checkout) sein Angebot zur Buchung einer Leistung abgibt und der Auftragnehmer dieses Angebot annimmt — spätestens jedoch mit Zugang einer Buchungsbestätigung per E-Mail.

Im Anschluss an die Buchung wird gemeinsam ein Onboarding-Termin vereinbart. Im Onboarding werden die individuelle Strategie, das Setup und alle relevanten Parameter der Zusammenarbeit besprochen.

Der Starttermin der Leistungserbringung beginnt mit dem Onboarding-Termin. Ab diesem Tag läuft der erste Leistungsmonat.

§ 3 Vertragsgegenstand & Leistungsumfang

Der Auftragnehmer bietet umfassende Dienstleistungen zur Anbindung an bestehende, erfolgreich getestete Marketingprojekte im Bereich Finanzdienstleistungen, Vertrieb und Kundengewinnung an. Ziel der Zusammenarbeit ist es, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein von ihm frei gewähltes monatliches Werbebudget zur Verfügung stellt, welches der Auftragnehmer in bereits entwickelte, praxiserprobte Lead-Kampagnen investiert. Daraus werden qualifizierte Interessenten (Leads) generiert und dem Auftraggeber in Echtzeit zur Verfügung gestellt.

3.1 Anbindung an bestehende Marketingprojekte

  • Anbindung an ein validiertes Marketing-Setup zur Gewinnung qualifizierter Anfragen.
  • Berücksichtigung der fachlichen Ausrichtung und Philosophie des Auftraggebers zur glaubwürdigen Integration.
  • Bereitstellung qualifizierter Leads in Echtzeit über ein zentrales CRM-System oder per E-Mail.

3.2 Markenintegration & Positionierung

  • Visuelle und textliche Einbindung des Auftraggebers in das übergeordnete Markenkonzept.
  • Gemeinsame Definition des Expertenprofils, ggf. mit Logo, Bildwelt und Texten.
  • Einheitlicher, professioneller Außenauftritt innerhalb des Projektrahmens.

3.3 Vollständiges Vertriebssystem

  • Strukturierter Ablauf für Erst- und Zweitgespräch.
  • Verkaufsskripte zur sicheren Gesprächsführung.
  • Präsentationsfolien für den Videocall.
  • Technische Empfehlungen für Videocalls und Telefonie.

3.4 Performance Advertising

Der Auftragnehmer übernimmt 100 % der operativen Umsetzung — vollständige Erstellung, Steuerung und Optimierung der Marketing-Kampagnen, ausdrücklich inklusive Produktion und Bereitstellung aller Werbemittel (Videos für Meta/TikTok, Anzeigen für Google) sowie des gesamten technischen Setups.

3.5 Persönliche Betreuung & Support

  • Fester Ansprechpartner für Strategie, Performance und operative Rückfragen.
  • Wöchentliche Rücksprache zur Optimierung von Vertriebsprozessen und Marketinganbindung.
  • Optional: 1:1-Zoom-Calls nach individueller Absprache.

3.6 Zugang zur Lions Performance Masterclass

Zugriff auf über 100 Stunden Videomaterial in den Bereichen Steuern & Buchhaltung, Verkauf & Vertrieb, Unternehmerisches Denken & Mindset sowie Marketing & Sichtbarkeit.

§ 4 Lead-Exklusivität

Sämtliche an den Auftraggeber übermittelten Leads sind exklusiv: Jeder qualifizierte Interessent wird ausschließlich einmalig an einen einzigen Auftraggeber vergeben. Eine Mehrfachvergabe desselben Leads an andere Kunden oder Dritte findet zu keinem Zeitpunkt statt.

§ 5 Werbebudget

5.1 Bereitstellung & Höhe

Das vom Auftraggeber bereitgestellte Werbebudget ist von der Vergütung des Auftragnehmers strikt getrennt und wird ausschließlich in die Schaltung der Werbekampagnen investiert. Der Auftraggeber legt die Höhe des monatlichen Werbebudgets selbst fest. Empfehlungen zur sinnvollen Mindesthöhe werden im Onboarding gemeinsam besprochen.

5.2 Entscheidungsfreiheit des Auftraggebers

Der Auftraggeber kann jederzeit entscheiden, sein Werbebudget nicht weiter einzusetzen. Sobald jedoch der erste Tag einer Werbekampagne begonnen hat, gilt die Kampagne aus buchhalterischen und administrativen Gründen als verbindlich scharf geschaltet.

5.3 Verbindlichkeit der Budget-Rechnung

Sobald der Auftraggeber sich für ein bestimmtes Werbebudget entscheidet und die Rechnung für dieses Budget anfordert, ist er zur Zahlung dieser Rechnung verpflichtet — unabhängig von einer eventuellen Kündigung der Zusammenarbeit. Eine Rückerstattung des Werbebudgets für den laufenden Leistungsmonat ist ausgeschlossen.

5.4 Mindest-Schaltdauer von 30 Tagen

Sobald die Werbung scharf geschaltet wurde, läuft die Kampagne stets über die nächsten 30 Tage kontinuierlich weiter — entsprechend werden in diesem Zeitraum Leads zugeteilt. Eine vorzeitige Beendigung der laufenden 30-Tage-Periode ist ausgeschlossen.

5.5 Weiterverwaltung nach Vertragsende

Sollte zum Zeitpunkt der offiziellen Vertragsbeendigung noch Werbebudget vorhanden sein, wird dieses mit derselben Sorgfalt akkurat bis zum letzten Tag der vollständigen Investition weiterverwaltet — auch über das offizielle Vertragsende hinaus.

5.6 Zugriff & Support nach Vertragsende

Der Auftraggeber behält sämtlichen Zugriff auf alle Systeme sowie auf den Support auch über das offizielle Vertragsende hinaus — solange noch Werbebudget oder laufende Kampagnen verwaltet werden.

§ 6 Vergütung & Zahlungsbedingungen

Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem im Online-Bestellprozess gewählten Tarif und wird dem Auftraggeber im Checkout sowie in der Buchungsbestätigung verbindlich ausgewiesen. Es fällt keine separate Setup-Gebühr an.

Die Vergütung ist am 10. Tag nach Beginn des ersten Leistungsmonats und im Anschluss an jedem 10. Tag des laufenden Leistungsmonats fällig.

Da der Auftragnehmer seinen Sitz in den USA hat, erfolgt die Abrechnung im Wege des Reverse-Charge-Verfahrens. Der Auftraggeber ist als Leistungsempfänger Steuerschuldner der Umsatzsteuer und verpflichtet sich, diese in seinem Land (z. B. Deutschland) anzumelden und abzuführen.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das vom Auftragnehmer angegebene Konto oder über das im Checkout integrierte Zahlungssystem.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Leistungserbringung unverzüglich einzustellen, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen auch nach der ersten Mahnung nicht nachkommt.

§ 7 Vertragslaufzeit & monatliche Kündigung

Die Zusammenarbeit beginnt mit dem Onboarding-Termin. Mit diesem Tag startet der erste Leistungsmonat. Es besteht keine Mindestlaufzeit — der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

Der Auftraggeber kann den Vertrag monatlich unter Einhaltung einer Frist von drei Werktagen zum Ende des jeweiligen Leistungsmonats beenden. Die Kündigung muss schriftlich per E-Mail an backoffice@lionsperformance.de erfolgen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund steht dem Auftragnehmer jederzeit zu.

§ 8 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer zu Auftragsbeginn alle notwendigen Unterlagen und Informationen vollständig und fristgerecht zur Verfügung. Er verpflichtet sich, die Tätigkeit des Auftragnehmers aktiv zu unterstützen, insbesondere durch:

  • fristgerechte Bereitstellung aller angeforderten Inhalte und Materialien in der Vorbereitungsphase,
  • aktive Kontaktbearbeitung der eingehenden Leads im vereinbarten Umfang,
  • Dokumentation der Vertriebsaktivitäten in den vom Auftragnehmer bereitgestellten Tracking-Sheets.

§ 9 Erfolgsgarantie

Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber, dass im Rahmen der Zusammenarbeit ein zusätzlicher Umsatz von mindestens 80.000 € innerhalb der ersten sechs Leistungsmonate erzielt wird. Als Zielgröße gilt ein durchschnittlicher Monatsumsatz von mindestens 20.000 € ab dem dritten Leistungsmonat. Die Garantie bezieht sich auf alle Umsätze, die durch die Maßnahmen des Auftragnehmers generiert werden — unabhängig davon, ob diese provisions- oder honorarbasiert erfolgen.

9.1 Voraussetzungen

Damit die Erfolgsgarantie wirksam wird, verpflichtet sich der Auftraggeber zu:

  • Aktive Kontaktbearbeitung: Ab dem dritten Leistungsmonat telefonische Kontaktaufnahme mit eingehenden Anfragen an mindestens drei Werktagen pro Woche, dokumentiert in den Tracking-Sheets.
  • Pünktliche Bereitstellung: In den ersten fünf Wochen (Vorbereitungsphase) Bereitstellung aller angeforderten Inhalte, Informationen und Materialien.
  • Werbeschaltung im System des Auftragnehmers: Einverständnis, die Werbemaßnahmen vorübergehend im Werbekonto des Auftragnehmers zu schalten, sofern dies zur besseren Datenbasis und Zielerreichung beiträgt.
  • Mindest-Werbebudget: Einsatz eines Werbebudgets von mindestens 15 € pro Tag über den gesamten Leistungszeitraum, kontinuierlich und ohne längere Unterbrechung.

9.2 Berechnungsgrundlage

Die Umsatzwerte werden auf Basis folgender marktüblicher Provisionsannahmen kalkuliert:

  • Altersvorsorge (34d): 42 Promille Abschlussprovision
  • Krankenvollversicherung: 8 Monatsbeiträge Provision
  • Kapitalanlage-Immobilien: mindestens 4 % Provision vom Kaufpreis
  • Sonstige Dienstleistungen: tatsächliche Zahlungseingänge aus qualifizierten Beratungen und Verträgen

Liegen die tatsächlichen Provisionssätze in der Vertriebsstruktur des Auftraggebers unter den genannten Referenzwerten, gilt die Erfolgsgarantie weiterhin vollumfänglich. Der garantierte Zielumsatz wird jedoch anteilig reduziert, entsprechend dem Verhältnis zwischen tatsächlicher Provision und Referenzwert (Beispiel: 50 % der Referenzprovision → 40.000 € statt 80.000 € garantiert).

Hinweis: Die Erfolgsgarantie bezieht sich ausschließlich auf Angebote mit abschlussvergüteten Leistungen. Projekte ausschließlich auf Basis von Sachversicherungen ohne Abschlussprovision sind hiervon ausgenommen.

9.3 Zielerreichung & Konsequenz

Das Ziel gilt als erreicht, wenn innerhalb der sechs Leistungsmonate kumuliert mindestens 80.000 € zusätzlicher Umsatz erzielt wurden. Maßgeblich ist das Gesamtvolumen, nicht der Monatsdurchschnitt.

Sollte das Garantie-Ziel trotz vollständiger Umsetzung und Einhaltung aller Voraussetzungen nicht erreicht werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Zusammenarbeit für maximal sechs weitere Leistungsmonate kostenfrei fortzusetzen, bis das Ziel erreicht wurde.

Ein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Vergütung oder eine Minderung ist ausgeschlossen. Die kostenfreie Fortführung der Zusammenarbeit stellt die exklusive und abschließende Rechtsfolge bei Nichterreichen des Garantie-Ziels dar.

§ 10 Nutzungsrechte & Verschwiegenheit

Der Auftraggeber erhält für die Dauer der Vertragsbeziehung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im passwortgeschützten Mitgliederbereich hinterlegten Inhalten sowie an den in den Beratungsgesprächen mitgeteilten Materialien. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers untersagt. Mitarbeiter des Auftraggebers sind ausgenommen, unterliegen jedoch derselben Verschwiegenheitspflicht.

Sämtliche Informationen über Technologien, Software, Plattformen oder KI-Lösungen des Auftragnehmers unterliegen strikter Verschwiegenheit und dürfen weder direkt noch indirekt an Dritte weitergegeben oder öffentlich gemacht werden. Verstöße berechtigen den Auftragnehmer zu Schadensersatzforderungen sowie zur fristlosen Kündigung.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich seinerseits, über alle ihm im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren — auch über die Beendigung des Vertrages hinaus.

§ 11 Unabhängige Leistungserbringung

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen unabhängig und unterliegt keiner Weisungsbefugnis des Auftraggebers. Die Leistungserbringung erfolgt flexibel hinsichtlich Zeit und Ort.

§ 12 Gewährleistung & Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers ist mit Ausnahme der nachfolgenden Regelungen ausgeschlossen.

  • Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der eigenen Organe oder Erfüllungsgehilfen.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 13 Datenschutz

Informationen zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung.

§ 14 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

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Performance Marketing & Neukundengewinnung für Finanzdienstleister im DACH-Raum.

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